1.1
Alle vertraglichen Angelegenheiten und Auftragsbearbeitungen richten sich nach den folgenden AGB von
TWS Masterings. Abweichungen müssen schriftlich festgehalten und von TWS Masterings schriftlich bestätigt werden.
1.2
Die erbrachten Leistungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist derjenige, welcher einen Auftrag an TWS Masterings schriftlich oder mündlich herangetragen hat.
Wenn der Auftrag zu Lasten eines dritten erteilt wird, ist TWS Masterings nicht verpflichtet die Zuständigkeit der Vertragspartner zu überprüfen. Die Vertragspartner bleiben, jeder für sich,
voll haftbar.
1.3
Der Auftraggeber ist verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeit gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen könnte und er haftet bei auftretenden Schäden. Das bezieht sich
auch auf alle die GEMA betreffenden Abwicklungen.
1.4
Für Schäden an Datenträgern haftet TWS Masterings bis zum Materialwert des Trägermaterials. Instrumente und mitgebrachte technische Geräte sind selbst zu versichern, es besteht keine
zusätzliche Versicherung durch TWS Masterings.
1.5
Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass der Auftragsinhalt klar verständlich vorliegt.
2 Finanzielles
2.1
Die Zahlung erfolgt bei Übernahme des Tonträgers durch den Auftraggeber.
2.2
Wenn ein vereinbarter Studio- Termin durch den Kunden nicht eingehalten werden kann, so ist er verpflichtet TWS Masterings direkt über diesen Umstand zu informieren. Bei Absagen durch den
Auftraggeber innerhalb der letzten drei Werktage vor dem vereinbarten Termin, wird eine Ausfallgebühr i.H.v. 150€ erhoben, die eventuelle Vorbereitungsarbeiten oder Ausfallzeiten
vergütet.
2.3
Wenn Räumlichkeiten außerhalb des Studios angemietet wurden, gehen diese Kosten bei Terminabsage zu Lasten des Auftraggebers.
2.4
Alle Arbeiten und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von TWS Masterings.
2.5
Die Bandübernahme bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3 Haftung
3.1
Bei Verzögerungen innerhalb der Produktion übernehmen wir keine Haftung, insbesondere nicht für Folgeschäden.
3.2
Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4 Abnahme der durchgeführten Arbeiten
4.1
Die Kontrolle, bzw. die Endabnahme der durchgeführten Arbeiten liegt beim Auftraggeber. Mit Übernahme des Tonträgers durch den Auftraggeber gilt die Produktion als technisch und künstlerisch
einwandfrei abgenommen. Etwaige Korrekturen welche nach der Endabnahme durchgeführt werden sollen sind kostenpflichtig und werden als neuer Auftrag behandelt.
5 Erfüllungsort und Gerichtsstand
5.1 Erfüllungsort aller unserer Leistungen und Lieferungen ist Neuss. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anderweitige internationale Rechtsgrundlagen gelten als außer Kraft
gesetzt.